Der Familienhund - Das Kundenmagazin der BHV-Hundeschulen

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Sachkunde für Hundehaltende: Wer braucht sie und wie wird sie geprüft?

erschienen am 28. Oktober 2024
Foto: Julia Sulzer
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Der Ruf nach mehr Sachkunde für Hundehaltende wird zunehmend lauter, da Beißvorfälle, mangelhafte Haltungsbedingungen, überforderte Besitzer und überfüllte Tierheime häufige Probleme sind. Gemeint ist eine allgemeine Sachkundepflicht für jedes Halter-Hund-Team. Doch was umfasst diese Sachkunde, wer benötigt sie, wofür ist sie sinnvoll und wie kann man sie nachweisen? Christiane Backes klärt auf.

Was ist allgemeine Hundesachkunde?

Sachkunde für Hunde bedeutet, dass Hundehaltende im Umgang mit ihrem Hund das notwendige Fachwissen und die erforderliche Praxis besitzen, damit der Hund nicht zur Gefahr für andere wird. Allgemeine Sachkunde bedeutet, dass dies für alle Hundehalter/innen und ihre Hunde gilt, unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht des Hundes. 

Wer muss sie nachweisen?

Eine allgemeine Sachkundeverpflichtung gibt es laut Gesetz in Deutschland bislang nur in Niedersachsen. Seit dem Jahr 2013 müssen dort alle Hundehalter/innen bei Anschaffung eines Hundes einen theoretischen Sachkundetest und eine praktische Prüfung zum Nachweis ihrer Sachkunde ablegen. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Bremen planen, dem zu folgen und eine Sachkundepflicht nach dem Vorbild Niedersachsens einzuführen. Dies haben sie in ihren Koalitionsverträgen verankert und entsprechende Gesetzesvorlagen vorbereitet. In den anderen Bundesländern gibt es derzeit keine allgemeine Sachkundeverpflichtung und es gelten unterschiedliche Regelungen. Der Nachweis muss z. B. dann erbracht werden, wenn man einen Listenhund halten möchte oder der Hund auffällig geworden ist.

Gibt es einen Beißvorfall, wird die Ursache in der Regel zunächst beim Hund gesucht. Deshalb gibt es derzeit in fast allen Bundesländern außer in Niedersachsen und Bremen sogenannte Rasselisten, die bestimmte Hunderassen per se als gefährlich einstufen. Für deren Haltung gibt es in der Regel hohe Auflagen, die auch mit erheblichen Kosten verbunden sein können. In Bayern wird für die Haltung eines sogenannten Listenhundes der Kategorie 2 (z. B. Bullterrier, Mastiff, Rottweiler) ein Negativzeugnis benötigt, das die Ungefährlichkeit nachweist. Hierfür ist eine Prüfung bei speziell geschulten Gutachter/innen erforderlich. Ein Sachkundenachweis, etwa in Form eines Hundeführerscheins, reicht dafür nicht aus. Auch in Nordrhein-Westfalen müssen Hundehaltende für Rassen, die als gefährlich eingestuft werden, ihre Sachkunde nachweisen. Unabhängig von der Rasse gilt dies aber auch für große Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 cm oder einem Gewicht von 20 kg aufwärts. Auch in Berlin muss für die Haltung potenziell gefährlicher Hunderassen ein Sachkundenachweis vorliegen. In Berlin und Hamburg gibt es zudem unabhängig von Rasse und Größe eine gesetzlich verankerte allgemeine Leinenpflicht, von der man sich durch den Nachweis der Sachkunde ganz oder teilweise befreien lassen kann. Generell kann eine Leinenpflicht sowohl für bestimmte Hunde als auch für bestimmte Gebiete oder Orte bestehen. Die Gemeinden können die Leinenpflicht für bestimmte Bereiche aussprechen, z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Spielplätze und Liegewiesen, Fußgängerzonen, Innenstädte allgemein oder Märkte und Geschäfte, Naturschutzgebiete, Wälder, etc. Ob der Hund durch den Nachweis der Sachkunde hiervon befreit werden kann, entscheiden die zuständigen Behörden. 

Wofür ist Sachkunde sinnvoll?

Hunderassen, die in den Rasselisten der Bundesländer aufgeführt sind, sind entgegen der gängigen Annahme in Beißstatistiken nicht häufiger, sondern zum Teil sogar seltener vertreten als Hunde nicht gelisteter Rassen. Nach und nach setzt sich daher die Erkenntnis durch, dass nicht in erster Linie der Hund, sondern fehlende Sachkunde des Menschen für gefährliche Situationen mit Hunden verantwortlich ist. Wer das Ausdrucksverhalten seines Hundes nicht richtig deuten kann, ihn nicht artgerecht hält oder auslastet und hinsichtlich Erziehung und Ausbildung am Ende noch falsch beraten wird, kann Gefahrensituationen und das Verhalten seines Hundes nicht richtig einschätzen, reagiert vielleicht unangemessen und unter Umständen so, dass es zur Eskalation kommt. Eine fundierte Sachkunde, die theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten mit dem Hund vermittelt, kann dies verhindern. 

Deshalb wünschen sich mittlerweile immer mehr Menschen das, was der BHV schon seit Jahren fordert: Eine Sachkundeverpflichtung für alle Hundehalter/innen und Hunde, unabhängig von Rasse, Größe, Gewicht oder Herkunft des Hundes. Gemeinsam mit weiteren Organisationen wie der Deutschen Kinderhilfe fordert der Verband seit vielen Jahren:

  • Die Einführung einer verpflichtenden Sachkundeprüfung für alle Hundehalter/innen und Hunde ohne Ausnahme.
  • Die Abschaffung aller Rasselisten.
  • Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde und Einführung eines zentralen Hunderegisters.

Ziel ist es, die Sicherheit von Mensch und Hund im öffentlichen und privaten Raum zu erhöhen und Gefahrensituationen und Beißvorfälle durch den sachkundigen Umgang der Hundehaltenden mit ihren Hunden gar nicht erst entstehen zu lassen. 

Wie kann man die Sachkunde nachweisen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Sachkundeprüfung abzulegen, häufig wird sie in Form eines Hundeführerscheins geprüft. Hundeführerschein und Sachkundenachweis sind aber nicht das Gleiche. Der Hundeführerschein ist eine freiwillige Prüfung, umfasst in der Regel mehr Prüfungskriterien und ist dementsprechend umfangreicher als der Sachkundenachweis. Deshalb wird er häufig als Nachweis für die Sachkunde von Hundehaltenden akzeptiert, da er neben den Kriterien der Sachkunde weitere Kenntnisse und Fähigkeiten bescheinigt. Dies gilt in Niedersachsen beispielsweise für den BHV-Hundeführerschein. Zu welchem Zeitpunkt der Sachkundenachweis erbracht werden muss, unterscheidet sich wiederum von Bundesland zu Bundesland. In Niedersachsen muss die theoretische Prüfung zum Sachkundenachweis beispielsweise bestanden werden, bevor der Hund angeschafft wird. Die praktische Prüfung ist anschließend innerhalb des ersten Jahres nach Beginn der Hundehaltung abzulegen. In NRW ist der Sachkundenachweis spätestens vier Wochen nach Beginn der Hundehaltung bei der Anmeldung vorzulegen. 

Egal in welchem Bundesland und mit welchem Ziel: beim Ablegen der Prüfung sollte man darauf achten, eine Prüfungsform zu wählen, die von den Behörden als Sachkundenachweis anerkannt wird wie beispielsweise der BHV-Hundeführerschein in Niedersachsen. Der theoretische Teil der Prüfung sollte umfangreiches Hundewissen abfragen und dabei viele unterschiedliche Themenbereiche abdecken. In der praktischen Prüfung sollten Hundehaltende keine reine Gehorsamsprüfung mit dem Hund ablegen, sondern ihre Alltagstauglichkeit unter Beweis stellen und zeigen, dass andere Menschen und Hunde in keiner Situation gefährdet oder belästigt werden. 

Wird dies über einen qualitativ hochwertigen Hundeführerschein wie vom BHV nachgewiesen, gewähren zahlreiche Städte und Gemeinden Vergünstigungen oder Befreiung von der Hundesteuer. Denn das rücksichtsvolle und vorausschauende Führen von Hunden auf öffentlichen Wegen und Plätzen ist für Inhaber/innen des BHV-Hundeführerscheins ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die Beseitigung der Hinterlassenschaften der Hunde in der Öffentlichkeit. Vergünstigungen gibt es unter anderem in München, Mannheim, Wiesbaden und vielen anderen Städten und Gemeinden. In Berlin, Hamburg, Hannover und zahlreichen anderen Städten wird außerdem gegen Vorlage des BHV-Hundeführerscheins Leinenbefreiung oder erweiterte Leinenbefreiung gewährt. Es lohnt sich, bei der zuständigen Behörde nachzufragen und gegebenenfalls beim BHV dafür Infomaterial anzufordern: info@hundeschulen.de. 

Wie kann man sich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten?

Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt am besten in einer Gruppe in einer Hundeschule. BHV-Hundeschulen und freie Betriebe können ihre Kunden auf die Prüfung vorbereiten, wenn sie nach den BHV-Richtlinien arbeiten. Die Prüfung wird von anerkannten BHV-Prüfer/innen abgenommen. Zusätzlich gibt es vom BHV hilfreiche Materialien zur Unterstützung bei der Vorbereitung.

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Christiane Backes
Foto: privat

Zur Person

Christiane Backes führt die BHV-Geschäftsstelle seit dem Jahr 2000 und lebt im Vordertaunus. Zu ihrer Familie gehören drei erwachsene Kinder, zwei Enkelkinder, ein Pferd und drei Tierschutz-Katzen. In ihrer Freizeit reitet und musiziert sie gerne, bringt Katzen und Pferd kleine Tricks mit dem Clicker bei und studiert Psychologie BSc und Soziologie MA an der an der FernUniversität in Hagen.

Kontakt

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Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V.
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